Vorbeugung gegen den Fahrraddiebstahl
Pensionierter
Polizeibeamter rät, Fahrräder bundeseinheitlich zu codieren !
Erklärung einer bundeseinheitlichen Fahrrad-Codierung:
Viele Fahrräder werden im Bundesgebiet entwendet bzw.
missbräuchlich benutzt. Um wirksam gegen den Fahrraddiebstahl und der
unerlaubten Nutzung vorzubeugen, sollten Fahrräder sowie andere Gegenstände
nach bundeseinheitlichen Regeln
codiert werden.
Grundlage der
bundeseinheitlichen Fahrradcodierung:
Die Grundlage für das
bundeseinheitliche Codieren ist im Umlaufbeschluss der "Ständigen
Konferenz der Innenminister und
-senatoren der
Länder" vom 30.6.1997
geregelt.
Dieser Umlaufbeschluss
ist den Behörden mit kriminalpräventiven Räte in der
Bundesrepublik zugegangen mit der Bitte um Beachtung. In diesem
Umlaufbeschluss werden die Codierstellen angegeben,
um ein einheitliches Codiersystem
durchzuführen.
Die Landesräte für
Kriminalitätsverhütung, die Polizeibehörden und die Kommunalverwaltungen im
Bundesgebiet unterstützen deshalb nur dieses Verfahren nach obigen
Vorgaben. Auch der Fahrradhandel bedient sich dieser bundeseinheitlichen
Codierung.
Sinn und Zweck einer
Codierung:
Die eingravierte
Codenummer gibt Aufschluss über die Wohnanschrift des Eigentümers und kann
von allen Behörden nachvollzogen werden. Fundsachen, die diese Codierung
aufweisen, können von allen Fundämtern entschlüsselt und dem Eigentümer
zugeordnet werden. Je mehr Fahrradbesitzer ihr Rad codieren lassen, desto
wirksamer ist das System. Optimal ist es, wenn Fahrräder nur noch mit einer
Codenummer verkauft würden.
Beispiel einer Codierung:
Pflichtstellen: 1-3
3 5
3 2
Die Codiernummer wird in der Regel auf der rechten Seite oder
mittig in den Fahrradrahmen gut sichtbar eingraviert, in dem das
Sattelstützrohr eingeschoben wird. Diese gravierte Individualnummer bedeutet
folgendes:
Schutz nach der Codierung:
Über die Gravur wird zum Schutz gegen Schmutz und Feuchtigkeit
nachfolgend grüner
i oder nachfolgend farbiger Aufkleber mit Sichtfenster
aufgebracht.
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1.
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Ein Weiterverkauf des codierten Fahrrades ist
ohne Eigentumsnachweis kaum möglich und wird dadurch für einen Dieb
wertlos.
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2.
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Anhand der Codiernummer kann
die Polizei und ein Fundamt sofort den Wohnort des Eigentümers ermitteln.
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3.
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Bei einer Kontrolle läuft der nichtberechtigte
Nutzer in die Gefahr, als Dieb oder Hehler identifiziert zu werden.
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4.
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Es können auch andere
Gegenstände, Werkzeuge, Roller, Fahrradträger usw. codiert werden, die
vom Codiergerät erfasst werden können.
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5.
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Eine Speicherung vorgenannter Daten ist nicht
unbedingt erforderlich, da dieser Zahlencode von den jeweiligen Meldeämtern
kommt und dort sofort entschlüsselt werden kann.
Eine Speicherung der Fahrraddaten mit der Codierung ist jedoch
immer nützlich, da bei Bedarf diese Daten für eine Anzeigenerstattung oder
Meldung an die Versicherung zur Verfügung stehen.
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Was
benötige ich zu einer Fahrradcodierung:
Was ist beim Verkauf
oder Kauf eines codierten Gegenstandes zu beachten:
Beim Kauf oder Verkauf sollten
Sie einen Kaufvertrag abschließen. Darin sollte der Name mit Anschrift von
Käufer und Verkäufer sowie Ort und Datum stehen. Weiter sollte die
Beschreibung des Rades mit Rahmennummer und Codiernummer vermerkt werden.
Beide Seiten sollten den
Kaufvertrag unterzeichnen.
Zu empfehlen ist, dass der
Erwerber eines codierten Fahrrades dieses auf seine eigene Anschrift
umcodieren lassen sollte, um lange Überprüfungen zu entgehen.
Die ehemalige Codierung wird
dabei durchgestrichen (jedoch noch lesbar) und dann abgedeckt. Im Zweifelsfall
kann auch die alte Codierung noch überprüft werden.
Da ich eine Datenbank
über codierte Fahrräder führe, was auch sinnvoll ist, würde ich mich
bei jeder Veränderung der Eigentumsverhältnisse über eine Mitteilung sehr
freuen, damit ich die Datenbank wieder aktualisieren kann.